Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB...gelten für geführte Touren und Bootsausleihen, geführte Quadtouren,

mobile Werra Mietfasssauna, Natur-Campingplatz, Grillplatzvermietung, kontaktlose Paddeltouren (Gesamtheit von Reiseleistungen von Werra-Touren gemäß § 651 a Abs. 1 BGB) sowie www.Werra-Touren.de
Touren. Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, nachfolgend auch "Kunde" genannt,
und uns als Anbieter, nachfolgend "Werra-Touren" genannt, im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a - m BGB
zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

 

Bezüglich Corona: Besondere Buchungsbedingungen für 2021 und folgende Jahre.
SORGLOS BUCHEN: Alle Touren sind kostenfrei umbuchbar!
Sie möchten sich Ihren Lieblingstermin frühzeitig sichern, obwohl die Lage etwas unübersichtlich ist?
Kein Problem! Buchen Sie ihn einfach!
Sollte es doch nicht klappen, sind abweichend von unseren AGB... (siehe folgend) ab dem Jahr 2021 Corona bedingte Umbuchungen bis zwei Tage vor
Termin natürlich kostenlos und einfach möglich. Wir finden anschließend gemeinsam bestimmt einen neuen passenden Termin.
Details: Das kostenlose Umbuchen auf einen neuen Termin bezieht sich nur auf die Anzahlungssumme (i.d.R. 50%), nicht auf den gesamten
Tourpreis.
D.h., die Anzahlungssumme wird gehandhabt wie ein Gutschein, der für eine beliebige neue Tour (z.B. auch andere Kanu-Strecke) verwendet werden
kann.
Ein Gutschein ist 3 Jahre gültig ab Ende des Jahres, in dem er erstellt wurde.
Wenn Sie statt einer kostenlosen Umbuchung die gebuchte Tour lieber komplett stornieren möchten, gelten unsere Stornobedingungen (=
Stornokosten siehe unter 4.4).
Sie dürfen gerne eine Tour bei uns buchen, wenn sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind.

 

1. Buchung

1.1. Die Buchung einer Leistung von Werra-Touren kann ausschließlich per Email erfolgen. Mit dem Eingang einer Buchung wird Werra-Touren der Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Angebotsbeschreibung und dieser AGB.. verbindlich angeboten.
1.2. Die schriftliche Bestätigung durch Werra-Touren erfolgt auch ausschließlich per Email. Erst die Bestätigung macht den Vertrag für beide
Seiten rechtsgültig und verbindlich. Der Kunde hat für die Vertragsverpflichtungen der von ihm mit angemeldeten Personen und der eigenen
Verpflichtungen einzustehen. Bei Minderjährigen muß die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
1.3 Datenschutz: Der Kunde kann sich gegenüber Werra-Touren nur mit seiner bei der ersten Kontaktaufnahme angegebenen Email-Adresse
oder mit seiner über diese Email-Adresse übermittelten Telefonnummer ausweisen. Es ist nur so möglich, nach der erfolgten Buchung nachträglich
Einfluss auf die Buchung zu nehmen, sie zu ändern oder beispielsweise Daten entsprechend den Datenschutzgesetzen löschen zu lassen.
Nachträgliche Anfragen zu der gebuchten Leistungen über andere Email-Adressen oder andere Telefonnummern werden aus
Datenschutzgründen nicht beantwortet.

 

2. Angebote, Leistungen, Preisänderungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung von Werra-Touren ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug
genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/der Internetseiten. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
2.2. Werra-Touren kann dem Kunden auf dessen Anfrage hin ein individuelles, von den Angebotsbeschreibungen abweichendes Angebot
machen. Besondere Wünsche und Nebenabsprachen sind gültig, wenn sie von Werra-Touren schriftlich bestätigt werden.
2.3. Angebote von Werra-Touren sind 7 Tage gültig. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
2.4. Geringfügige Änderungen sind während einer geführten Tour möglich, solange sie den Gesamtzuschnitt der Tour nur geringfügig beeinträchtigen.
2.5. Werden Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem im Katalog/Angebot angegebenen Umfang vor Reiseantritt erforderlich, teilt
Werra-Touren dies unverzüglich mit, sofern dies möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind.
2.6. Änderungen der angegebenen Fahrtroute gelten nicht als Änderungen der Leistung, wenn sie aufgrund äußerer Umstände und/oder im Interesse
der Sicherheit notwendig werden.
2.7. Irrtümer, Druckfehler sowie Programm- und Preisänderungen, letztere vor allem in Hinblick auf nachträgliche Erhöhungen der Kraftstoffpreise,
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Falls nachträgliche Preisänderungen 5% des ursprünglichen Reisepreises überschreiten, ist innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnis der Rücktritt von der Reise möglich.
2.8. Von Werra-Touren beauftragte Leistungsträger (Beherbergung - und Verpflegungsbetriebe, geführte Quadtouren, Sportanbieter, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetriebe) sind von Werra-Touren nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen irgend einer Art zu treffen, die über die Reisebeschreibung von Werra-Touren, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Prospekte, die nicht von Werra-Touren herausgegeben werden, sind
unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Werra-Touren gemacht wurden.
2.9. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

3. Bezahlung

3.1. Mit dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag muß
spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigeren Anmeldungen wird sofort der volle Betrag fällig.
3.2. Wenn die Anzahlungsfrist überschritten wird, kann Werra-Touren ohne besondere Benachrichtigung des Kunden vom Vertrag zurück
treten und der Termin wird für andere Gruppen verfügbar.
3.3. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und Werra-Touren zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der
Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des
Kunden zur Zurückbehaltung einer strittigen, von Werra-Touren nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.
3.4. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist nicht auszuhändigen, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert oder der Reisepreis 75,-
Euro pro Person nicht übersteigt oder wenn die Reiseleistungen keine Personenbeförderung von und zum Reiseort beinhaltet.

 

4. Rücktritt des Teilnehmers

4.1. Sie können jederzeit schriftlich von der Tour/der Ausleihe zurücktreten.
4.2. Werra-Touren weist ausdrücklich darauf hin, dass Regenwetter bei einer gebuchten Kanutour oder Ausleihe nicht ausgeschlossen werden
kann und in keinem Fall einen Rücktrittsgrund darstellt.
4.3. Im Falle des Rücktrittes oder im Falle des Nichterscheinens am vereinbarten Tourenbeginn ohne Rücktritt durch den Kunden kann Werra-Touren eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Touren-Vorbereitungen verlangen. Ein Nichterscheinen bei Tourenbeginn wird wie ein
Rücktritt behandelt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Werra-Touren.
4.4. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Abstand der Rücktrittserklärung zum Tour-/Ausleihdatum:
• bis zu 22 Tagen vor Beginn der Tour wird der Touren-/Ausleihpreis bzw. die Anzahlung abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 25,- Euro
zurückerstattet.
• weniger als 22 Tage: 50 % des Gesamtpreises
• weniger als 15 Tage: 70 % des Gesamtpreises
• weniger als 3 Tage: 90 % des Gesamtpreises
Bei Touren/Buchungen mit weniger als der Mindestgruppengröße (siehe jeweilige Angebotsbeschreibung) gilt bei
• weniger als 3 Tage: 100 % des Gesamtpreises
4. 5. Umbuchungen werden wie Stornierungen und anschließende Neubuchungen lt. obigen Bedingungen behandelt. Durch die Stellung eines
Ersatzes entfallen diese Kosten. Werra-Touren berechnet in diesem Fall lediglich eine Aufwandsentschädigung von 25,- Euro. Werra-Touren empfiehlt unbedingt den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
4. 6. Kein kostenfreier Widerruf eines Vertrages: Das (kostenfreie) Widerrufsrecht gilt nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für Erbringung von
Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der
Unternehmer (Werra-Touren) bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau
angegebenen Zeitraums zu erbringen.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reise-/Verleihleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht
gegenüber Werra-Touren kein Anspruch auf Erstattung. Werra-Touren bemüht sich, falls andere Leistungsträger involviert waren, bei
diesen für den Kunden um Erstattung der ersparten Aufwendungen.

 

6. Rücktritt des Veranstalters

6.1. Werra-Touren behält sich (bei offenen Veranstaltungen, Zusammenfassung mehrerer Einzelbuchungen zu einer Gruppe) den Rücktritt vor,
für den Fall, dass die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder (bei offenen und geschlossenen Veranstaltungen) ein eingesetzter
Tourenbegleiter ausfällt. In diesem Fall werden wir Sie darüber so früh wie möglich vor Reisebeginn informieren. Der bereits bezahlte Touren-/
Verleihpreis wird in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet, bzw. bei Inanspruchnahme eines Ersatzangebotes verrechnet. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.
6.2. Im Falle höherer Gewalt (Hoch-/Niedrigwasser, Naturkatastrophen, Gewitter, Streiks, usw.), oder anderer Umstände, die Werra-Touren
nicht verursacht hat, kann die Tour im Interesse der Sicherheit der Kunden auch kurzfristig von Werra-Touren für diesen Tag abgesagt
werden. Es wird in diesem Fall gemeinsam ein alternativer Termin gesucht. Falls möglich, kann alternativ auch am Tour-Tag auf einen anderen
(sicheren) Gewässerabschnitt verlegt werden.
6.3. Werra-Touren kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet
einer mündlichen Abmahnung von Werra-Touren oder durch Werra-Touren-Beauftragte nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Inbegriffen sind ausdrücklich übermäßiger Alkoholkonsum
und Verstöße gegen unsere Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen, welche jedem Kunden ausgehändigt werden.
6.4. Umweltschutz: Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll wird von den Kunden selbständig entsorgt. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnungen einzuhalten und nur die zugelassen Ein- und
Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von Werra-Touren oder örtlichen Infotafeln informiert werden, zu
benutzen.
6.5. Kunden, die auch nach wiederholter Aufforderung den Weisungen des Tourenbegleiters nicht nachkommen, können von der Tour ausgeschlossen
und zurückgeschickt werden. Zusätzlich dadurch entstehende Kosten hat der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter zu tragen.
6.6. Kündigt Werra-Touren den Reisevertrag aus unter 6.3. - 6.5. genannten Gründen (mündlich oder schriftlich), so bleibt der Anspruch auf
den vollen Reisepreis erhalten.

 

7. Haftung des Veranstalter

7.1. Abenteuer-/ Trekking-/ Geführte Quadtouren-/ Kanu-Touren in freier Natur bieten trotz bester Vorbereitung nur ein begrenztes Maß an Sicherheit und sind immer
gefahrenbehaftet. Der Haftungsmaßstab orientiert sich an diesem Umstand. Die Kunden tragen selbst für sich und evtl. begleitende Minderjährige die
volle Verantwortung bei einer Tour.
7.2. Die vertragliche Haftung durch den Touren-Veranstalter ist auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Werra-Touren haftet für die
Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung unter Berücksichtigung der Hinweise unter 2..
7.3. Werra-Touren haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder fremde Unternehmen (insbesondere Transportunternehmen, Campingplätze
oder andere angemietete Unterkünfte) und auch bei Sonderveranstaltungen auftreten, oder Schäden, die durch Eigenverschulden des Kunden
entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Tourenbegleitung nicht Folge geleistet wird.
7.4. Eine Haftung ist ausgeschlossen für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck. Für Gepäck, Sportgeräte, Musikinstrumente, Zubehör, usw., das im
Touren-Fahrzeug oder /-Anhänger transportiert/gelagert wird, kann Werra-Touren ebenfalls keine Haftung übernehmen. Werra-Touren
empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, die Transportschäden und Diebstahl mit einschließt. Weiterhin wird auch eine Haftpflicht-, eine
Unfall-, eine Kranken- und eine Reiserücktrittsversicherung emphohlen.
7.5. Während der Tour kann der Tourenbegleiter geringfügige Änderungen vornehmen, um adäquat auf plötzliche Überraschungen (Wetter,
Wasserstand, usw.) reagieren zu können (siehe auch 2. ff).
7.6. Körperliche Behinderungen oder leistungsverändernde Medikamenteneinnahme der Kunden müssen Werra-Touren so früh wie möglich
mitgeteilt werden, damit wir die Teilnahmefähigkeit des Kunden an den Touren beurteilen können. Anderenfalls übernimmt Werra-Touren keine
Haftung für daraus resultierende Schäden.
7.7. Schwimmwesten sollten während Boots-Touren immer benutzt werden. Nichtschwimmer müssen Schwimmwesten während der gesamten Tour
tragen.

 

8. Andere Veranstalter

Wird eine von Werra-Touren angebotene Reise von einem anderen Reiseveranstalter durchgeführt, wird darauf hingewiesen. Es gelten die
Geschäftsbedingungen des durchführenden Veranstalters und Werra-Touren haftet im Rahmen seiner Stellung als Vermittler.

 

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht, Mitwirkungspflicht

9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Werra-Touren kann die Abhilfe verweigern, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Werra-Touren kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu
dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Werra-Touren oder einem Beauftragten anzuzeigen. Unterlässt es der
Kunde, einen Mangel innerhalb eines Monats anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Werra-Touren innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Das Selbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, für Werra-Touren erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Werra-Touren verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet Werra-Touren den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil
des Reisepreises.
9.5. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den Werra-Touren nicht zu vertreten hat.
9.6. Jeder Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung
beizutragen.
9.7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass (besonders auch bei Einzelbuchungen) …. Toleranz und Einfühlungsvermögen des
Teilnehmers zur Integration in Gruppen erforderlich sind.  Es besteht nicht nur ein Vertragsverhältnis zwischen Werra-Touren und dem Kunden.
Der Kunde akzeptiert durch seine Teilnahme eine Sorge-Verpflichtung gegenüber anderen Teilnehmern, ganz besonders bei gefahrbehafteten
Abenteuer-Touren und auch, wenn diese Tour gerade wegen dieses Abenteuer-Charakters gebucht wurde. Die erfolgreiche Bewältigung solcher
Touren beruht ausdrücklich auf einer Teamleistung der ganzen Gruppe und nicht nur auf der Qualifikation des Tourenbegleiters.

 

10. Weisungsrecht

Während der Tour-Dauer hat der verantwortliche Tourenbegleiter Weisungsrecht.

 

11. Dokumente

Zum Tourenbeginn ist ein gültiger Personalausweis/Reisepass mitzubringen.

 

12. Fundsachen

Alle Gegenstände, die wir nach Beendigung einer Tour im Tourenfahrzeug, in den Booten, den Zelten, usw., finden, können innerhalb einer Frist von 6
Wochen bei Werra-Touren abgeholt werden. Danach übernimmt Werra-Touren hierfür leider keine Verantwortung mehr.

 

13. Zusätzliche Verleihbedingungen

13.1. Wenn Sie ein Kanu von uns mieten, kann dieses am Abfahrtstag frühestens ab 10.00 Uhr am Wasser entgegengenommen werden. Am
Ankunftstag sind die Boote spätestens um 19.00 Uhr an der abgesprochenen Abholstelle abzugeben.
Wird die Bootsabgabezeit überschritten, berechnen wir pro Boot und 1. angefangener Stunde 10,00 €, mindestens aber 50 € pro Gruppe/Buchung,
für die 2. angefangene Stunde pro Boot 20 €, für jede weitere angegangene Stunde 30 € pro Boot. Bei Rückgabe nach 22.00 Uhr wird zusätzlicher
Personaleinsatz nötig (Nachteinsatz!). Berechnung nach Aufwand, je Stunde aber mindestens 200 €, es sei denn, es ist vor Tour Begin eine spätere
Bootsabgabezeit vereinbart worden. Diese muss in der schriftlichen Buchungsbestätigung genannt sein.
Die Abholstelle ist bei Mehrtagestouren, sofern nicht vorher schon vereinbart, Werra-Touren einen Abend vor Beendigung der Fahrt
mitzuteilen.
13.2. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind
zusammen mit einem Mitarbeiter von Werra-Touren auf einen Trailer aufzuladen, bei Bringen der Boote abzuladen.
13.3. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf dem mit Werra-Touren abgesprochenen Gewässer(-abschnitt) benutzt werden.
Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen.
13.4. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen ab 12 Jahren führen zu lassen und die Zahl der für das Kanu zugelassenen
Personen nicht zu überschreiten.
13.5. Kurzfristig entstandene Hindernisse oder Gefahren auf dem Gewässer, die Werra-Touren noch nicht zur Kenntnis gekommen hat (ins
Wasser gestürzte Bäume, Baumaßnahmen o.ä.) ....Das heißt, unter Umständen, dass das Boot zu tragen ist!
13.6. Vorsichtiges und umsichtiges Verhalten der Bootsfahrer ist immer unerlässlich.
13.7. Werra-Touren garantiert Ihnen intaktes Verleihmaterial und natürlich auch den Ihnen folgenden Kunden. Wir gehen davon aus, dass Sie
mit dem entliehenen Material pfleglich umgehen. Wird Material trotzdem beschädigt oder geht verloren (zum Beispiel durch Verschulden oder
Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln Ihrerseits), muss Werra-Touren Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten wie folgt in
Rechnung stellen:
Paddel verloren oder beschädigt: 80,- Euro
Bootswagen verloren oder beschädigt: 100,- Euro
Schwimmweste verloren oder beschädigt: 100,- Euro
Gepäcksack/-tonne verloren oder beschädigt: 50,- Euro
Boot verloren oder nicht mehr zu reparieren: 1600,- Euro
Boots-Reparaturstunde: 30,- Euro
Weitere Ausrüstung und Kleinteile: je nach Wert
Reinigungspauschale je Boot: 10,- Euro
13.8. Der den Vertrag unterzeichnende Kunde haftet bei Schäden an Booten und deren Ausrüstung sowie bei Schäden an entliehenen Bootstrailern
auch für die Teilnehmer, welche er mit angemeldet hat. Bei Verlust ist außer dem volle Wiederbeschaffungspreis (s.o.) auch die Einnahmeminderung
während der Ausfallzeit zu erstatten. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als der Wiederbeschaffungspreis sei.
13.9. Der Kunde verpflichtet sich, das Gewässer und die Übernachtungsplätze sauber zu halten, die Bestimmungen der allgemeinen und örtlichen
Naturschutzregelungen zu beachten und insbesondere keinen Müll in der Natur zu hinterlassen.
13.10. Alkohol-Regelung: Bei Kanutouren gilt in den Booten 0,00 Promille.
ACHTUNG: Sollte dieser Hinweis nicht beherzigt werden, behält sich Werra-Touren vor, an der Startstelle die Übergabe von reservierten
Kanus zu verweigern. Der angezahlten Tourpreis wird in diesem Falle nicht zurückerstattet! Außerdem sind die Kanus gekennzeichnet. Sollte es zu
Beschwerden von Anliegern oder Umwelt- und Naturschützern kommen, werden alle Personalien unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter
gegeben.
ACHTUNG: Kommen einzelne oder sogar alle Teilnehmer einer Gruppe am Ende der Tour alkoholisiert mit den Kanus am Ziel an, berechnet
Werra-Touren zusätzlich pro Boot 50 € Aufwandsentschädigung für den Ärger und Aufwand, der durch den Alkoholkonsum verursacht wird, für jedes Kanu einer Gruppe, wie auch für Kanus, in denen keine alkoholisierten Teilnehmer saßen. Diese haben dann offensichtlich Ihre
Sorgfaltspflicht gegenüber den Betrunkenen nicht wahrgenommen! Siehe dazu auch 9.7..

 

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1. Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tour/Reise gegenüber Werra-Touren schriftlich
geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
Schweben zwischen Werra-Touren und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder Werra-Touren die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von 6 Monaten endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

 

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts - und Vertragsverhältnis zwischen Werra-Touren und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in
Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Werra-Touren nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen von Werra-Touren gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von
Werra-Touren maßgebend. Gerichtsstand ist Eisenach.

 

16. Sonstiges

16.1. Sie erklären Werra-Touren sowohl durch Abschluss eines Reisevertrages, als auch durch das Ausleihen von Material, dass Sie und die
anderen Gruppenteilnehmer Schwimmer sind. Diese Erklärung ist Bestandteil der Abmachungen zwischen uns.
16.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.